Stand der Erklärung: 23.06.2025
Speech Processing Solutions GmbH ist bemüht, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Erfolgskriterium 1.2.5 – Audiodeskription (aufgezeichnet) (Level AA):
Erfolgskriterium 1.3.1 – Info und Beziehungen (Level A)
Erfolgskriterium 1.4.1 – Benutzung von Farbe (Level A)
Erfolgskriterium 1.4.11 – Nicht-Text-Kontrast (Level AA)
Erfolgskriterium 4.1.2 – Name, Rolle, Wert (Level A)
Für die nachfolgend aufgeführten, bereits unter Abschnitt a) "Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen" detailliert beschriebenen Mängel, beruft sich die Speech Processing Solutions GmbH derzeit auf eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102:
Bezugnehmend auf Erfolgskriterium 1.2.5 – Audiodeskription (aufgezeichnet) (Level AA):
Bezugnehmend auf Erfolgskriterium 4.1.2 – Name, Rolle, Wert (Level A) sowie implizit weitere strukturrelevante Kriterien wie 1.3.1:
Begründung der unverhältnismäßigen Belastung:
Die vollständige und sofortige Nachbearbeitung sowie barrierefreie Überarbeitung sämtlicher oben genannter betroffener Inhalte, Dokumente und systematischer struktureller Mängel würde aufgrund der umfangreichen Menge an bestehenden Inhalten und der Komplexität der notwendigen Anpassungen zum jetzigen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige organisatorische und wirtschaftliche Belastung für die Speech Processing Solutions GmbH darstellen. Einzelne Inhalte auf der Website stammen aus externen Quellen oder Systemen, die nicht im Einflussbereich der Speech Processing Solutions GmbH liegen. Eine barrierefreie Überarbeitung dieser Inhalte ist entweder technisch nicht möglich oder würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Speech Processing Solutions GmbH ist bestrebt, alle neu veröffentlichten Inhalte barrierefrei zu gestalten und die genannten bestehenden Barrieren schrittweise im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen zu beheben. Eine Priorisierung der Behebungsmaßnahmen wird unter Berücksichtigung der Nutzungshäufigkeit und der Kritikalität der betroffenen Inhalte erfolgen.
Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich von Speech Processing Solutions GmbH liegen, sind vom Anwendungsbereich des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) ausgenommen.
Dazu zählen insbesondere eingebundene Inhalte oder Dokumente, die von externen Stellen bereitgestellt werden und auf deren Gestaltung oder Barrierefreiheit die Speech Processing Solutions GmbH keinen Einfluss hat. Dies betrifft sowohl nicht-barrierefreie Inhalte Dritter als auch nicht-barrierefreie Dateiformate, die außerhalb der redaktionellen Verantwortung der Speech Processing Solutions GmbH liegen.
Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte exemplarisch anhand ausgewählter Seiten und Komponenten mit Fokus auf zentrale Navigations- und Inhaltsbereiche.
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die nicht in dieser Erklärung genannt sind, oder möchten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten erhalten, wenden Sie sich bitte an uns.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.